Strahlend schön!

Endlich perfekte Zähne

13.01.2017

Korrekt stehende Zähne machen ein Lächeln gleich noch viel bezaubernder. Jedoch auch aus medizinischer Sicht sind Zahnkorrekturen wichtig.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Ein perfektes Gebiss ohne Zahnlücken oder schief stehende Zähne ist nicht nur schön anzusehen und daher aus ästhetischen Gründen gewünscht. Es ist in erster Linie eine Frage der Funktion. Zahn- und Kieferfehlstellungen sind oft  Gründe für Kiefergelenksbeschwerden, Kauprobleme, Verspannungen bis zu Kopf- oder Rückenschmerzen. Geschätzte 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen leiden an Zahnfehlstellungen, die sich unbehandelt langfristig auf Gesundheit und Lebensqualität auswirken können.

Moderne Zahnkorrektur

Bei dem Wort „Zahnspange“ denken viele Menschen gleich an auffällige Drahtgestelle auf den Zähnen, die deutliches Sprechen nahezu unmöglich machen. Doch die Zeiten haben sich geändert. Moderne Zahnregulierungen sind nahezu unsichtbar, verursachen keinerlei Behinderungen und bewegen auch immer mehr Erwachsene dazu, ihre Zähne korrigieren zu lassen. Abnehmbare, unsichtbare Zahnspangen (Invisalign) bringen die Zähne mithilfe durchsichtiger Schienen Schritt für Schritt in die optimale Position, ohne dass es der Umgebung sofort auffällt. Eine Serie maßangefertigter transparenter Schienen wird Tag und Nacht getragen und nur zum Essen und zur Zahnpflege – oder in Ausnahmefällen bei wichtigen Anlässen – herausgenommen. Jedes Set wird zwei Wochen lang getragen, danach zum nächsten Satz gewechselt. Der Behandlungszeitraum richtet sich nach Umfang der Zahnkorrektur und somit der Zahl der Schienen. Durchschnittlich ein Jahr dauert die Behandlung. Dank neuer Technologien (Infrarottechnologie) lassen sich die Zähne leichter bewegen und die Dauer einer ­ästhetischen Zahnbehandlung bei Erwachsenen kann auf diese Weise um bis zu 50 Prozent verringert werden.

Unauffällige Alternativen

Nicht für jede Zahnkorrektur sind die unsichtbaren Zahnschienen die beste Wahl. Bei komplexen Fehlstellungen eignet sich eine festsitzende Zahnspange oft besser. Diese wird an den Zähnen fixiert und erst nach Abschluss der Behandlung wieder entfernt. Doch auch hier bieten die Zahnärzte bereits sehr unauffällige Varianten – von hellen, farbstabilen Brackets und weißen Drähten bis zur sogenannten Lingualtechnik, wo die Brackets an der Zahninnenseite angebracht werden.  

Gratiszahnspange für Kinder
✏ Wer hat Anspruch?
Je früher Fehlstellungen wie etwa Vorbiss oder Kreuzbiss behandelt werden, desto besser. Eine erste kieferorthopädische Kontrolle wird daher bereits im vierten Lebensjahr empfohlen. Seit 1. Juli 2015 bekommen Kinder und Jugendliche (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) mit massiver Zahn- oder ­Kieferfehlstellung die Zahnspange von der Krankenkasse bezahlt. Die Fehlstellung muss Grad 4 oder 5 des „Index of Orthodontic Treatment Need“ (IOTN) betragen. Ob die Korrektur der Fehlstellung aus medizinischen Gründen erforderlich ist, wird von einem Vertragskieferorthopäden beurteilt.  

✏ Was wird bezahlt?
Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren bekommen eine abnehmbare, Jugendliche eine festsitzende Zahnspange (Metall-Brackets mit Gummi­zügen) bezahlt. Muss die Zahnspange repariert ­werden, sind zwei Reparaturen kostenlos. Weitere müssen von der Krankenkasse bewilligt werden. Die Zahnspange ist nur bei Vertragszahnärzten kostenlos. Sonst wird nur ein Teil der Kosten rückerstattet. 


Keine Frage des Alters

Da nur korrekt stehende Zähne optimal belastet werden, haben Zahnregulierungen neben ästhetischen Gründen auch  einen wichtigen Stellenwert in der Prophylaxe. Je früher Fehlstellungen behandelt werden, desto besser. Daher empfehlen Experten drei kieferorthopädische Untersuchungen im Alter von vier, acht und zwölf Jahren. Das typische Alter für den Beginn einer entsprechend Behandlung liegt zwischen dem neunten und elften Lebensjahr.  Doch auch im fortgeschrittenen Alter ist es noch möglich, die Zähne zu regulieren. Für eine kieferorthopädische Behandlung ist es nie zu spät!

Zur Vollversion des Artikels