Keine Änderungen in Sicht

Pharmahonorare: Kritik an mangelnder Transparenz

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Gesundheitsministerium sieht derzeit keinen Handlungsbedarf und verweist auf weitere Meldepflichten

Die Forderung von Transparency International Österreich nach gesetzlichen Regelungen zur Offenlegung von direkten Zahlungen der Pharmaindustrie an Ärzte anstelle einer freiwilligen Selbstverpflichtung dürfte noch länger bestehen bleiben. Man sehe diesbezüglich derzeit keinen Handlungsbedarf, heißt es nämlich im Gesundheitsministerium.

Nur 17 Prozent der Zuwendungen wurden bisher namentlich publiziert

Im Rahmen der Selbstverpflichtung sollen Pharmaunternehmen auf ihren Websites die Namen jener Ärzte und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe offenlegen, die sie finanzielle oder sonstige Zuwendungen geleistet haben - möglicherweise ein "Zubrot". Für das Jahr 2015 wurden laut einer Studie des Ludwig Boltzmann Instituts für Health Technology Assessments nur 17 Prozent dieser Zuwendungen unter namentlicher Nennung der Empfänger publiziert. Lediglich 69 von 115 Mitgliedsunternehmen des Branchenverband Pharmig haben Zuwendungen offengelegt.

"Reine Augenauswischerei" folgerte Transparency International - Austrian Chapter und erhob Anfang November die Forderung nach einer gesetzlichen Verpflichtung analog zum US-Sunshine Act. Dem zufolge müssen Pharmafirmen Zuwendungen melden, die dann von einer Behörde in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zusammengestellt werden. Sonst drohen Geldstrafen.

Rechtslage in Österreich

3.500 Ärzte haben 2015 laut am Mittwoch publizierten Recherchen von ORF, "Standard" und dem Recherchezentrum Correctiv.org insgesamt 4,2 Millionen Euro erhalten. 19 Millionen seien an unbekannte Empfänger gegangen. Die Rechtslage in Österreich ist so, dass der Empfänger der Veröffentlichung seines Namens zustimmen muss - es geht nämlich um den Datenschutz. Darauf verweist auch Sektionsleiter Gerhard Aigner vom Gesundheitsministerium, außerdem auf ein unterschiedliches Verständnis in Österreich und den USA, was die Offenlegung von Zahlungen an Einzelpersonen anlangt.

"Man muss aber auch unterscheiden: Was erfährt die Öffentlichkeit und was gibt es sozusagen 'noch'", sagte Aigner am Mittwoch zur APA. "Bei klinischen Studien bezieht die Ethikkommission in ihre Prüfung ein, welche Beträge gezahlt bzw. Zuwendungen geleistet werden. Auch das ist eine Art Meldepflicht, auch wenn das nicht publik wird." Im niedergelassenen Bereich gebe es seitens der Arzneimittelhersteller Entgelt für Ärzte, die sogenannten Studien teilnehmen, bei denen es sich um ebenfalls meldepflichtige Anwendungsbeobachtungen handelt, sagte Aigner. In einem solchen Rahmen wird die Wirksamkeit von Medikamenten geprüft, was nicht allein dem Hersteller dient, sondern auch eine wichtige Information für die Krankenkassen darstellt, erläuterte der Jurist.

"Aus heutiger Sicht besteht kein Bedarf, etwas zu ändern", sagte der Sektionsleiter. "Vielleicht wird sich das irgendwann ändern. Man soll ja niemals 'nie' sagen."

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