Störenfriede

Lärm in der Freizeit: Immer mehr Hörschaden

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Schwerhörigkeit: Intensives und lautes Musikhören via MP3-Player kann ernste Folgen haben.

Während die erlaubte Lärmbelastung am Arbeitsplatz durch Schutzmaßnahmen und -vorschriften gesetzlich umfassend geregelt ist, ist der private Freizeitbereich völlig unreglementiert. Der Klangteppich, mit dem sich vor allem junge Menschen freiwillig umgeben, hat fatale Folgen für das Hörorgan, hieß es heute, Mittwoch, bei einer Pressekonferenz des Verbands der Hörakustiker (VHÖ) in Wien.

Bereits jetzt ist Lärmschwerhörigkeit die häufigste Berufskrankheit. Doch auch schon ein Viertel der Jugendlichen leidet an einer Schädigung des Gehörs, erklärte HNO-Arzt und AUVA-Gutachter Michael Arnoldner anlässlich des Tags gegen den Lärm am 30. April. Ein Hörschaden entsteht in der Regel bei einer permanenten Lärmbelastung von 85 Dezibel (dB) bei einer 40-Stunden-Woche. Das entspricht einem vierstündigen Discobesuch einmal pro Woche bei 95 dB, "was eine ungewöhnlich leise Disco wäre", so der Arzt, da die Lautstärke dort im Schnitt 101 bis 105 dB erreiche. Bei 101 dB genügt bereits eine Stunde Expositionsdauer, um die Sinneszellen des Gehörs zu schädigen.

Die Summe der Belastung aus allen Lärmquellen - Arbeit, Moped- oder Motorradfahrten, MP3-Player, Konzerte, Weggehen - lässt das Ohr kaum mehr zur Ruhe kommen. Ist man acht Stunden lang einem Lärmpegel von 85 dB ausgesetzt, braucht das Organ 16 Stunden, um sich zu erholen und keinen Schaden davonzutragen. "Noch die kürzeste Erholung ist für das Ohr gut", plädiert Arnoldner für einen moderaten Hörgenuss und mehr Mut, mit der "Stille in sich" fertigzuwerden.

Vor allem das ausgedehnte und zu laute Musikhören über Kopfhörer und MP3-Player ist den Experten ein Dorn im Auge. Eine EU-Richtlinie, nach der die maximale Lautstärke 100 dB nicht übersteigen soll, gibt es, jedoch keine gesetzliche Regelung. Diese wäre wohl wünschenswert, aber nicht das eigentliche Ziel, so die Experten. Man wolle stattdessen das Bewusstsein auf die private Prävention lenken.

Je nach individueller Belastung können für den persönlichen Gehörschutz formbare Einweg-Ohrstöpsel ausreichen, bei häufigerer Anwendung - etwa für Sportschützen oder zum Musikhören - seien Lamellen-Gehörstöpsel aus weichen Silikonen oder Kunststoffen, eventuell mit akustischen Filtern ausgestattet, bis hin zu nach Maß angefertigten Gehörgangstöpseln überlegenswert. Um seinen Zweck zu erfüllen, muss der Gehörschutz in jedem Fall gut sitzen, über die ganze Expositionsdauer angebracht bleiben und jährlich im Zuge einer Funktionskontrolle überprüft werden.

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