Angst vor atomarer Strahlung

Kaliumjodid-Tabletten: Die wichtigsten Fakten

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Erhöhte Nachfrage in österreichischen Apotheken aus Angst vor atomarer Strahlung.

Wie berichtet hat der russische Angriff auf die Ukraine in Österreich zu einer erhöhten Nachfrage nach Kaliumjodid-Tabletten geführt. Diese bieten nach einem AKW-Unfall durch zeitgerechte Einnahme einen Schutz vor Einlagerung von radioaktivem Jod in die Schilddrüse – die sogenannte Jodblockade – und vermindern so das Risiko, an Schilddrüsenkrebs zu erkranken. Das Wichtigste vorab: Das Medikament darf nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Gesundheitsbehörden eingenommen werden, eine solche gibt es derzeit nicht.

Die wichtigsten Fakten

Das stabile Iod der Kaliumjodid-Tabletten sättigt die Schilddrüse vorübergehend mit Iod (Iod-Blockade). Das eingeatmete radioaktive Iod wird daher von der Schilddrüse nicht mehr aufgenommen, sondern vom Körper rasch wieder ausgeschieden. So können hohe Strahlendosen für die Schilddrüse vermieden und damit das Auftreten von strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs praktisch auf null gesenkt werden. Voraussetzung für die volle Wirksamkeit der Tabletten ist jedoch, dass sie vor Eintreffen der radioaktiven Luftmassen eingenommen werden.

Das ist bei der Einnahme zu beachten

• Im Fall eines Reaktorunfalles werden von den Strahlenschutzbehörden sofort die möglichen Auswirkungen auf Österreich abgeschätzt. Insbesondere erfolgt auch eine Abschätzung der für Kinder und Erwachsene erwarteten Schilddrüsendosis. Erst wenn diese Dosen über bestimmten, von der WHO empfohlenen Werten liegen, wird von den Gesundheitsbehörden die Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten empfohlen und die Gesundheitsbehörden geben bekannt, welche Personen Kaliumjodid-Tabletten einnehmen sollen und in welchen Regionen eine Einnahme notwendig ist.

• Für einen Ernstfall bevorratet Österreich zum Schutz der Risikogruppen (Kinder, Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schwangere und Stillende) ausreichend Kaliumjodid-Tabletten. Die verfügbaren Chargen werden vom Arzneimittelkontrolllabor des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen laufend auf Qualität und Wirksamkeit überprüft.

• Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet, an strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs zu erkranken. Das Gesundheitsministerium stellt daher für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren Kaliumjodid-Tabletten kostenlos zur Verfügung. Auch für Schwangere und Stillende sind die Tabletten gratis.

• Personen über 40 Jahre sollten Kaliumjodid-Tabletten nicht einnehmen, da ihr Risiko an strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs zu erkranken sehr gering, das Risiko von schweren Nebenwirkungen durch die Jodzufuhr aber hoch ist.

Bevorratung ermöglicht die rechtzeitige Einnahme

Das Bundesministerium für Gesundheit beschafft seit über 20 Jahren Kaliumjodid-Tabletten für die Bevölkerung. Um eine rechtzeitige Einnahme der Tabletten zu ermöglichen, wurde ein Bevorratungskonzept erstellt, das im Wesentlichen aus zwei Schienen besteht:

- Bevorratung in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, damit bei Durchzug der radioaktiven Luftmassen während der Schulzeit die Tabletten rechtzeitig eingenommen werden können.

- Persönliche Bevorratung zuhause für Personen unter 40 Jahren, damit die Tabletten jederzeit zur Verfügung stehen. Die wichtigsten Zielgruppen (unter 18-Jährige, Schwangere und Stillende) können die Tabletten dafür kostenlos in Apotheken beziehen.

Personen von 18 bis 40 Jahren können Kaliumjodid-Tabletten zu einem geringen Preis in Apotheken erwerben.

Kein umfassender Schutz vor Strahlung

Kaliumjodid-Tabletten schützen die Schilddrüse sehr wirksam vor der Aufnahme von radioaktivem Iod und damit vor strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs. Sie bieten jedoch keinen Schutz vor der Aufnahme anderer Radionuklide in den Körper oder gegen die externe Strahlung von radioaktiven Stoffen in der Luft und am Boden. Um bei einem Reaktorunfall die Strahlenbelastung auch aus diesen Pfaden möglichst gering zu halten, werden von den Strahlenschutzbehörden andere Maßnahmen empfohlen oder angeordnet (z.B. Aufenthaltsbeschränkungen im Freien, Vermarktungsverbote für kontaminierte Lebensmittel).

Quelle: sozialministerium.at

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