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Aktivitäten in der Schwangerschaft

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Aktivitäten in der Schwangerschaft

Sport

Im Zuge einer normalen, gesunden Schwangerschaft kann man sich problemlos sportlich betätigen – vorausgesetzt, man kann das Risiko abschätzen und hält die sportliche Aktivität im Rahmen des Möglichen. „Regelmäßige Spaziergänge und Wandern sind primär etwas sehr Gutes – auch Schwimmen fördert die Beweglichkeit der Schwangeren. Ein aktuell großes Thema ist Skifahren. Studien zeigen, dass Wintersport bis zur 25. Schwangerschaftswoche unproblematisch ist, sofern die Schwangerschaft bis dahin ohne Komplikationen verläuft und die Skifahrerin etwaige Gefahren, die beim Sport entstehen, abschätzen kann“, so Dr. Breinl.  „Welcher und ob Sport betrieben werden kann, ist letztendlich von der Schwangerschaft abhängig. Bei Blutungen, vorzeitiger Wehentätigkeit oder einem frühzeitig geöffneten Muttermund ist vom Sport abzuraten. Aber bei einer völlig gesunden Schwangerschaft kann Bewegung nur guttun.“ Auch Radfahren oder Reiten sind im Zuge einer Schwangerschaft möglich – zu beachten ist allerdings, dass sich das Gleichgewicht verändert und bei vielen Sportarten plötzlich die Sicherheit fehlt.
Tauchen – davon würde der Experte abraten. „Im Zuge der Taucherkrankheit kann es zur Bläschenbildung in den Gefäßen kommen. Vor allem bei kleinen und engen Gefäßen kann dies gefährlich werden, da die Gefahr eines Gefäßverschlusses droht.“

Arbeiten

„Die letzten acht Wochen wird die Schwangere freigestellt. Ein vorzeitiger Eintritt in den Mutterschutz wird heute nur mehr in wenigen Ausnahmefällen, wie frühzeitiger Wehentätigkeit, Schwangerschaftsdiabetes und in 16 weiteren Fällen, genehmigt“, weiß der Experte. Der Grund: Im Zuge einer Schwangerschaft ist viel mehr möglich als angenommen und in Ratgebern propagiert. Jedoch: Schweres Heben stellt in der Spätschwangerschaft eine Gefahr dar, da es zum verfrühten Einsetzen der Wehentätigkeit kommen kann.

Fliegen

„Fliegen stellt für Mutter und Kind weitgehend keine Gefahr dar. Die Verhältnisse im Flugzeug gleichen denen einer Bergwanderung in 1.800 Meter Höhe. Viele Flugunternehmen bestehen ab der 25. Schwangerschaftswoche auf ein ärztliches Attest, dass kein Risiko einer Frühgeburt besteht. Dann kann problemlos geflogen werden. Es gehört aber auch erwähnt, dass von einem Flug ab fünf bis vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin abzuraten ist.“

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