Ab sofort

Die neue Etikette beim Arzt

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Diese Maßnahmen gilt es beim nächsten Arztbesuch zu beachten.

Arztbesuche für Routine­untersuchungen sind ab sofort wieder erwünscht. Doch wie verhält man sich im Wartezimmer? Und wie sieht der neue Alltag in Arztpraxen und Spitälern aus? Wir klären über die Maßnahmen auf.

Nicht nur Geschäfte und Baumärkte durften ihre Pforten im Zuge der Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona­virus öffnen. Auch in den Arztpraxen und Spitälern sollen versäumte Kontroll- und Routineuntersuchungen sowie verschobene Operations-Termine schnellstmöglich nachgeholt werden – und das natürlich ebenfalls unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man also wieder Zahnarzt, Gynäkologen und Co. einen Besuch abstatten. Welche Voraussetzungen das sind und was man selbst für einen reibungslosen Ablauf tun kann, haben wir zusammengefasst.

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
Zunächst sollte man wissen, dass die Arztpraxen und -ordinationen nie ganz „hinuntergefahren“ worden sind. In dringenden Notfällen waren und sind selbstverständlich die Ärzte für (lebens-)wichtige Anliegen der Patienten da. Alleine in Wien waren während der Krise immer rund 90 Prozent der Ordinationen geöffnet. Es gab nur für Patienten die Empfehlung, nicht dringend nötige Untersuchungen zu verschieben und vor einem Arztbesuch in der Ordination für eine fixe Terminvereinbarung anzurufen. Nun können versäumte Termine – dazu zählen beispielsweise Kontrolltermine beim Zahnarzt, Routineuntersuchungen beim Hautarzt oder auch die Zeckenimpfung – nachgeholt werden. Um das Coronavirus weiterhin einzudämmen, gelten folgende Maßnahmen der Ärztekammer Österreich, also quasi die neue Etikette für den Arztbesuch: Patienten müssen vor einem Ordinationsbesuch telefonisch Kontakt aufnehmen – ein kurzer Anruf hilft, den Ärzten einen Überblick über die Anzahl der Patienten zu bekommen. So können außerdem die Terminvergaben strikt eingehalten werden. In der Ordination selbst soll eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden, dies gilt auch für Kinder über sechs Jahre. Im Wartezimmer versucht man außerdem, dass sich dort möglichst wenige Personen gleichzeitig aufhalten. Gegebenenfalls soll man vor dem Eingang noch einmal telefonisch Kontakt aufnehmen bzw. kurz auf weitere Instruktionen warten. Das Händewaschen vor und nach dem Arztbesuch gehört natürlich auch dazu. Auch im Wartezimmer ist die Husten- und Niesetikette (also das Husten und Niesen in Armbeuge oder Taschentuch) einzuhalten. Patienten, die sich krank fühlen und Symptome wie Husten, Fieber o. Ä. aufweisen, wird empfohlen, zu Hause bleiben und per Telefon einen Arzt zu konsultieren. Grundlegend sollte sich nur der Patient selbst in der Ordination aufhalten – Begleitpersonen dürfen derzeit nicht mitgenommen werden. Eine Ausnahme stellen natürlich Begleitpersonen von Minderjährigen dar. Nach dem Ordinationsbesuch sollte der Mund-Nasen-Schutz nicht noch mal verwendet werden, beziehungsweise sollten wiederverwendbare Modelle vor einer erneuten Benutzung bei 60 °C oder 90 °C gewaschen werden.
 
Auch in Spitälern gelten diese besonderen Maßnahmen. Wurde eine Operation verschoben, kann man diese nun nachholen – von Mandeloperationen bis hin zu schönheitschirurgischen Eingriffen ist alles wieder zulässig.
 
Impfungen nicht vernachlässigen

 

Ein besonderes Anliegen der Ärztekammer ist es, nicht auf Basisimpfungen wie beispielsweise Masern, Mumps, Röteln oder das durch Zecken übertragene FSME-Virus zu vergessen. Rudolf Schmitzberger, Leiter des Referats für Impfangelegenheiten der Ärztekammer, meint dazu: „Es ist ein massives Problem, sollten in Pandemie-Zeiten Impfungen vernachlässigt werden. Die Ausbreitung der Masern durch fehlende Impfungen war nämlich schon in der Vergangenheit ein Problem.“ Damit das Impfprozedere einfacher wird, wurden nach einem einstimmigen Beschluss die Fachbeschränkungen vorübergehend aufgehoben. Beispielsweise können Kinderärzte nun auch Erwachsene impfen. Dies sollte bei der Anmeldung aber klar kommuniziert werden, so Schmitzberger. Diese einfachen, aber wirksamen Regeln machen Kontrolluntersuchungen beim Arztbesuch nun wieder möglich – und das sicher sowie reibungslos.
 
❯❯ Maßnahmen im Überblick
✏ Voranmeldung
Bevor Sie sich auf dem Weg zum Arzt machen, sollten Sie sich telefonisch voranmelden. So wird gewährleistet, dass sich nicht zu viele Patienten im Warteraum aufhalten.
 
✏ Mund- und Nasenschutz
Der Mund- und Nasenschutz ist nicht nur in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht, sondern auch beim Arztbesuch. So minimiert man das Ansteckungsrisiko.
 
✏ Abstand halten
Auch das Abstandhalten (mindestens zwei Meter) sollte in den Arztpraxen oder im Krankenhaus eingahlten werden. Wartezimmer werden darauf präpariert bzw. Bodenmarkierungen helfen bei der Orientierung.
 
✏ Krank zu Hause bleiben
Wer sich krank fühlt, sollte zuerst telefonisch Kontakt mit dem Arzt aufnehmen und zu Hause bleiben. Dieser wird Ihnen die weitere Vorgangsweise erklären.
Franz Bittner im Talk:
 
Franz Bittner ist Patientenombudsmann der Ärztekammer Wien; www.patientenombudsmann-wien.at

Kann ich nun wieder zur Zahnarztkontrolle oder Impfungen nach­holen?
Franz Bittner: Da die Ordinationen nun wieder hochgefahren werden, sollten solche Standarduntersuchungen wieder möglich sein. Selbstverständlich mit einem erhöhten Schutz für Ärztinnen, Ärzte und Patientinnen und Patienten. Vor allem bei Kleinkindern sollte das vorgesehene Kinderimpfprogramm unbedingt absolviert werden.
 
Ist eine telefonische ­Anmeldung notwendig?
Bittner: Ja bitte unbedingt vorher telefonisch Bescheid sagen! Durch die telefonische Anmeldung ist der Arzt nämlich in der Lage, den Patientenbesuch so zu gestalten, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Außerdem kann man fixe Termine gewährleisten, ohne dass sich zu viele Patienten in der Ordination aufhalten.

Wie gehe ich vor, wenn ich nur ein Rezept ­benötige?
Bittner: Wenn nur Dauermedikamente notwendig sind und keine Untersuchung oder medizinische Kontrolle ansteht, dann sollte vom Arztbesuch Abstand genommen werden. Der Arzt kann die Rezepte nämlich direkt an die Apotheke senden. Noch einfacher geht dieser Vorgang für den Arzt, wenn die Patientin oder der Patient bei ELGA angemeldet ist.

Was tue ich, wenn ich mich krank fühle?
Bittner: Sollten Symptome wie trockener Husten, starke Kopfschmerzen, hohes Fieber, Atembeschwerden auftreten, dann müssen diese dem Arzt bereits vor dem Besuch telefonisch mitgeteilt werden. Es sollte auch bei solchen Symptomen die Hotline 1450 oder der Ärztefunkdienst 141 angerufen werden.

 

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