Gefahr im Pulverschne

SOS im Schnee: Wenn der Skiurlaub im Krankenhaus endet

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Wir verraten, wie Sie sich als Ersthelfer richtig verhalten und wie eine Fraktur in der Regel behandelt wird. 

Der wohlverdiente Skiurlaub ist Anlass zur Freude: Pulverschnee so weit das Auge reicht, Bewegung in der Natur und tolle Berglandschaften. Leider verunfallen in Österreich jedes Jahr rund 60.000 Menschen beim Skisport – oft lautet die Diagnose Knochenbruch. Was viele nicht wissen: Auch auf der Piste gilt die gesetzliche Pflicht zur Leistung Erster Hilfe. Ebenso wissen viele Verunfallte nicht, was sie nach einem Pistenunfall erwartet. Wir verraten Ihnen, wie Sie bei einem Skiunfall richtig handeln, und haben bei Oberarzt Dr. Mark Schurz, Facharzt für Unfallchirurgie mit Zusatzfach Sporttraumatologie, nachgefragt, wie ein Knochenbruch medizinisch versorgt wird.
 
Richtig reagieren
Ähnlich wie im Straßenverkehr gilt auch bei einem Pistenunfall das Absichern der Unfallstelle als erstes Gebot. Nur so können Sie auf die Gefahrensituation aufmerksam machen und sich selbst, den Verunfallten und herankommende Skifahrer vor Folgeunfällen schützen. Anstelle eines Pannendreiecks, wie es im Straßenverkehr üblich ist, werden die Skier oder Skistöcke zur Markierung genutzt: Stecken Sie Skier oder Stöcke in großzügigem Abstand vor der Unfallstelle verkreuzt in den Schnee. Liegt der Verunfallte an einer unübersichtlichen Stelle (z. B. nach einer Kuppe) oder herrschen schlechte Sichtverhältnisse (z. B. Nebel, Schneefall), so sollte die Markierung unbedingt entsprechend gesetzt werden oder der Verletzte gegebenenfalls an einen geschützteren Platz am Pistenrand gebracht werden. Nach Absicherung der Unfallstelle leisten Sie Erste Hilfe und wählen den Notruf. Mit der Nummer „140“ erreichen Sie direkt die Bergrettung, aber auch das Wählen einer anderen Notrufnummer (z. B. 144 für die Rettung) reicht aus. Die Leitstelle wird nach Ihrer Beschreibung die richtigen Rettungsmaßnahmen veranlassen und unterstützt via Telefon bei der Erstversorgung des Verletzten. Sollte der Verletzte nicht bei Bewusstsein sein, müssen Sie Atmung und Puls prüfen. Bei Verdacht auf Kopf- , Nacken- oder Rückenverletzungen möglichst nicht bewegen! Warten Sie jedenfalls beim Verletzten auf das Eintreffen der Rettungskräfte.
 
Unfallbergung auf der Piste
Die Bergung und der Transport des Verletzten nach einem Pistenunfall gestalten sich mitunter etwas kompliziert und häufig auch kostspielig. Die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung übernimmt nämlich nur die Kosten der medizinischen Versorgung, nicht aber die Bergung durch die Bergrettung oder via Hubschrauber. Private Unfallversicherungen springen hier ein, allerdings auch nicht in jedem Fall (z. B. bei Trunkenheit), und natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Bergungsleistungen vertraglich vereinbart sind. Oftmals bieten auch Schutzbriefe von Automobilklubs (z. B. ÖAMTC, ARBÖ) oder Zusatzleistungen von Kreditkartenunternehmen entsprechende Unterstützung. Je nach Verletzung und Schweregrad unterscheidet sich auch, wie der oder die Verunfallte geborgen wird. Eine besonders häufige Verletzung auf der Piste ist der Knochenbruch. 
 
Regeln für die sichere Skifahrt 1/7
Rücksicht nehmen

Jeder Pistenteilnehmer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
 
 
Knochenbrüche richtig verarzten
Die wichtigste Diagnosemaßnahme bei einem Knochenbruch ist das Röntgen. Anhand der Bilder kann der Mediziner feststellen, wo und wie der Knochen frakturiert wurde und wie die folgende Behandlung aussehen muss. Das Ziel ist es, den Knochen bei der Heilung zu unterstützen. Dafür muss er in der möglichst korrekten anatomischen Stellung fixiert werden – nur so kann seine volle Funktionstüchtigkeit wieder hergestellt werden. Je nach Art und Lokalisation des Bruchs kann diese Fixierung mittels Schiene, Gips oder durch einen operativen Eingriff erfolgen. Wird eine OP zur Korrektur notwendig, muss diese im Regelfall nicht sofort erfolgen: „Die meisten Knochenbrüche, die einer operativen Korrektur bedürfen, müssen meist nicht akut am selben Tag operiert werden, sondern können nach Abschwellung geplant und in aller Ruhe operativ versorgt werden“, so Dr. Mark Schurz. „Auch ein Rücktransport ins Heimatkrankenhaus ist meist problemlos mit einer Schiene oder einem Gipsverband möglich. Durch die Versorgung im Heimatkrankenhaus kann die Nachbehandlung auch in den Händen der gegebenenfalls operierenden Ärzte bleiben.“ Die passende Nachsorge ist wichtiger Teil des Heilungsprozesses und von der Art der Bruch-Fixierung abhängig. Wird die Fraktur mittels Schiene oder Gips fixiert, so sollten die angrenzenden Gelenke bewegt werden, um eine gute Blutversorgung zu gewährleisten. „Wird der Bruch mittels OP korrekt fixiert, kann direkt nach dem Eingriff mit physiotherapeutischen Übungen und Mobilisation der betroffenen Gelenke begonnen werden.“
 
Prävention durch gesunde Knochen
Zwar kann Knochenbrüchen nie hundertprozentig vorgebeugt werden, doch kann dazu beigetragen werden, die Knochen widerstandsfähiger zu machen. Bewegung ist eine solche Kernmaßnahme. „Nur ein Knochen, der regelmäßig benutzt und trainiert wird, festigt seine Struktur“, weiß Dr. Schurz. „Dadurch wird er widerstandsfähiger und für Frakturen weniger anfällig.“ Eine Kombination aus Ausdauersport (z. B. Radfahren, Laufen, Walken) und Krafttraining ist besonders knochen- und körperfreundlich. So wird der Knochenstoffwechsel aktiviert und durch die verbesserte Muskelkraft werden zusätzlich die Gelenke geschont. Auch die richtige Ernährung trägt dazu bei, die Knochen robust zu halten – Dr. Schurz empfiehlt deshalb kalziumreiche Kost (z. B. Hartkäse, Weichkäse, Brokkoli). Daneben wird Vitamin D3 benötigt, welches in der Haut durch Sonnenlicht bzw. UV-B-Bestrahlung gebildet wird“, so Dr. Schurz. Alkohol und Rauchen schädigen den Knochenstoffwechsel und sollten gemieden werden.
 
❯❯ Kostenfalle Unfall-Bergung
Teures Unglück
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nach einem Skiunfall nur die Kosten der medizinischen Versorgung, nicht die der Bergung.
 
Rettung aus der Luft
Ein Hubschraubereinsatz kostet dem Unfallopfer in der Regel mindestens 5.000 Euro.
 
Versicherungsschutz prüfen
Private Unfallversicherungen oder Schutzbriefe übernehmen die
Bergungskosten häufig. Achtung: Prüfen Sie unbedingt, ob die Hubschrauber-Bergung auch in Ihrem
Versicherungsschutz inkludiert ist.
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