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Dos und Don'ts im Krankenstand

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Do's und Don'ts im Krankenstand

1. Krankmeldung

Die Krankmeldung sollte so zeitnah wie möglich erfolgen. Meistens genügt ein Anruf in der Firma. Erkundigen Sie sich am besten vorab über die Gepflogenheiten und informieren Sie sich, bei wem die Krankmeldung zu erfolgen hat. Gesetzlich gesehen gibt es keine Vorschriften, ob die Krankmeldung per Anruf, SMS, Mail, WhatsApp oder gar per Facebook zu erfolgen hat.

2. Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Auch bei einem eintägigen Krankenstand haben Arbeitgeber theoretisch das Recht, eine Krankenstandbestätigung zu verlangen. Gehen Sie daher unbedingt zum Arzt und lassen Sie sich krankschreiben.

3. Melde- und Nachweispflicht

Wenn der Arbeitnehmer sich nicht krankmeldet oder keine Arbeitsunfähigkeitsmeldung vorlegt, können unschöne Folgen drohen. Für die Dauer der Fehlzeit können Arbeitnehmer den Anspruch auf Entgelt verlieren. Eine fristlose Entlassung ist dadurch jedoch nicht gerechtfertigt.

4. Was darf der Arbeitgeber?

Die genaue Diagnose darf Privatsache bleiben. Jedoch sollte der Arbeitgeber informiert werden, ob Sie krank sind oder ein Unfall die Ursache ist. Auch die Wahl des Arztes bleibt unbedingt Ihnen überlassen.

5. Kündigung im Krankenstand möglich?

Während des Krankenstandes ist man nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Allerdings müssen auch hierbei alle Kündigungsfristen eingehalten werden, die sonst auch gelten.

6. Was bedeutet Bettruhe?

Der Krankenstand ist dazu da, um sich auszukurieren. Aus diesem Grund sollten Betroffene nichts tun, um das Gesundwerden zu verzögern. Diese Maßnahmen sind natürlich auch von der Art der Erkrankung abhängig. Verordnet der Arzt beispielsweise bei Grippe Bettruhe, sollten Sie sich körperlich so gut wie möglich schonen und sich im Bett ausruhen. Je nach Bedarf ist aber auch der Gang zur Apotheke, zum Einkauf für Lebensmittel oder zum Arzt zulässig. Erleidet der Betroffene etwa einen Burnout, sind Spaziergänge und soziale Kontakte durchaus begrüßenswert. Sollten Zweifel darüber bestehen, welche Tätigkeiten Ihnen guttun oder schaden können, dann wenden Sie sich an Ihren Arzt.

7. Im Krankenstand von zu Hause arbeiten?

Erkrankte sind nicht dazu verpflichtet, im Krankenstand arbeiten zu gehen oder von zu Hause aus zu arbeiten. Nur bei dringenden Fällen wird es sich nicht vermeiden lassen, dem Arbeitgeber bei Fragen zur Seite zu stehen, falls dem Unternehmen ansonsten starke Nachteile drohen würden.

8. Krank im Urlaub

Nicht immer müssen Urlaubstage, an denen wir erkranken, verlorene Urlaubstage sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Urlaub auch unterbrochen werden. Dies ist der Fall, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, dem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen mitgeteilt wird, nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde und der Arbeitnehmer eine Krankenstandbestätigung vorlegen kann.

9. Facebook & Co

Natürlich hindert auch eine Erkrankung uns in den meisten Fällen nicht, in sozialen Netzwerken aktiv zu sein. Nicht immer wird dies aber vom Arbeitsgeber gern gesehen. Vermeiden Sie in diesem Zeitraum zumindest, Urlaubsfotos hochzuladen und achten Sie - auch in Hinblick auch zukünftige Arbeitgeber - Privates privat sein zu lassen.

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