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Diagnose

17.03.2017

Diagnose

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Zeitraum:

Die Zwangsgedanken/-handlungen treten über mindestens zwei Wochen an den meisten Tagen auf.

Einschätzung:

Sie werden als eigene Gedanken oder selbst gesteuerte Handlungen eingeschätzt (dadurch Unterscheidung von Psychosen).

Empfindungen:

Sie werden als unangenehm und unangemessen empfunden.

Vermeidung:

Dem Betroffenen gelingt eine Unterdrückung der Gedanken oder Handlungen nicht lange.

Auswirkung:

Das Alltagsleben wird dadurch beeinträchtigt.

Andere Erkrankung:

Die Zwangsgedanken/-handlungen treten nicht als Symptome einer anderen psychischen Erkrankung auf (beispielsweise Schizophrenie).

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