Das neue Gesetz zur künstlichen Fortpflanzung

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Samenspende:
Weiblichen homosexuellen Paaren soll es in Zukunft ermöglicht werden, sich mittels einer Samenspende fortzupflanzen. Auch heterosexuellen Paaren soll es erlaubt werden, mittels einer Samenspende durch einen Dritten (also nicht durch den eigenen Partner) bei einer In-Vitro-Fertilisation schwanger zu werden. Um riskante Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden, dürfen aber nur noch so viele Eizellen befruchtet und eingesetzt werden, wie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nötig sind, um schwanger zu werden.

Eizellenspende:
Ist jetzt auch erlaubt. Eine weitere Neuerung betrifft die Eizellenspende. Bisher war diese in Österreich verboten, in Zukunft soll auch dieses Verbot fallen – aber mit Altersgrenzen: So muss die Spenderin jünger als 30 Jahre sein, die Empfängerin darf nicht älter als 45 Jahre sein. Die Vermittlung von Eizellenspenderinnen wird gänzlich verboten.

Präimplantationsdiagnostik
Verboten! Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird der Embryo vor der Einpflanzung untersucht. Dieses Vorgehen soll weiterhin grundsätzlich verboten bleiben, Ausnahmen gibt es aber: Nach drei erfolglosen IVF-Versuchen oder drei Fehlgeburten soll es erlaubt werden, den Embryo auf seine Lebensfähigkeit zu untersuchen. Wenn nachgewiesenermaßen das Risiko schwerer Hirnschäden oder großer Schmerzen für das Kind besteht, oder es nur mit intensivmedizinischer Unterstützung überleben würde, soll die Untersuchung ebenfalls erlaubt werden.

Embryonenspende & Leihmutterschaft
Verboten. Wenn nach einer erfolgreichen künstlichen Befruchtung noch konservierte Embryonen übrig sind, müssen diese vernichtet werden; die Embryonenspende bleibt damit ebenso wie Leihmutterschaft weiterhin verboten. Die Nutzung fortpflanzungsmedizinischer Möglichkeiten ist auch künftig nur möglich, wenn eine Schwangerschaft anders nicht zustande kommt.

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