ELGA-Erweiterung

E-Medikation: Probebetrieb gestartet

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Ab 1. Oktober Vollbetrieb und Ausweitung auf ganz Österreich

Die E-Medikation startet am nächsten Mittwoch im steirischen Bezirk Deutschlandsberg in den Probebetrieb. Von Ärzten verordnete und in Apotheken abgegebene Medikamente werden damit als sogenannte E-Medikationsliste für ein Jahr elektronisch gespeichert. Damit wird die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) um eine weitere Stufe ausgeweitet.

Verordnete Medikamente werden gespeichert
Niedergelassene Vertragsärzte sind künftig verpflichtet, verordnete Medikamente zu speichern. Der Patient bekommt aber zumindest vorerst weiterhin ein auf Papier ausgestelltes Rezept, mit dem er zur Apotheke geht. Durch Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Arzneimittel in der E-Medikationsliste speichern. Nach einem Jahr werden die Daten automatisch gelöscht. Wie der stellvertretende Hauptverbands-Generaldirektor und Projektleiter, Volker Schörghofer, der APA erklärte, ist es denkbar, das Papierrezept in einigen Jahren durch ein E-Rezept zu ersetzen.

E-Medikation: Wie sie funktioniert und was sie bringt 1/8
Was ist die E-Medikation?
Es handelt sich um eine Datenbank, in der von Ärzten verordnete bzw. von Apotheken abgegebene Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel gespeichert werden.

Liste ist für Bürger online einsehbar
Die Bürger können über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at ihre E-Medikationsliste selbst einsehen, speichern oder ausdrucken. Voraussetzung dafür ist allerdings die Handysignatur oder die Bürgerkarte, um sich eindeutig zu identifizieren. Möglich ist dabei auch, die gesamt Liste zu löschen, nicht aber nur einzelne Einträge. Wer keinen Internet-Zugang hat, kann sich an die ELGA-Ombudsstelle wenden.

Wechselwirkungen und Doppelverschreibungen können so verhindert werden
Einsehen können die Liste nur die behandelnden Ärzte, und zwar 28 Tage ab Beginn der Behandlung bzw. Stecken der E-Card. Sie können damit unerwünschte Wechselwirkungen sowie unnötige Doppelverschreibungen verhindern.

Auch in Apotheke wird E-Card benötigt
Damit auch die Apotheke die gesamte Liste einsehen darf, ist das Stecken der E-Card des Patienten nötig. Die Apotheke hat dann zwei Stunden lang Zugriff auf die Daten. Damit kann sie auch rezeptfreie Medikamente eintragen oder eine Prüfung von etwaigen Wechselwirkungen vornehmen. Nur mit dem Einlesen des Rezepts hat die Apotheke ausschließlich Zugriff auf jene Arzneimittel, die auch am Rezept angeführt sind.

Ab Oktober Vollbetrieb
Start des Probetriebes für die E-Medikation ist am kommenden Mittwoch im steirischen Bezirk Deutschlandsberg. Mit 1. Oktober soll der Probe- nahtlos in den Vollbetrieb übergehen und auf alle Ärzte und Apotheken ausgeweitet werden. Zunächst soll dann die E-Medikation auf die Steiermark und danach schrittweise ELGA folgend auf ganz Österreich ausgedehnt werden. Zug um Zug soll sie in allen Bundesländern bei Apotheken, niedergelassenen Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern in Betrieb gehen.

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