Schutz für Kinder

Diese Regeln gelten jetzt für den Schulbetrieb

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Ein Schulbeginn der anderen Art: Nach dem raschen Stopp des regulären Klassenbetriebs geht es nun wieder zurück auf die Schulbank. Worauf Eltern jetzt besonders achten sollten und welche zahlreichen Neuerungen nunmehr im Schulalltag gelten.

Sieben Wochen lang waren die österreichischen Schulen geschlossen, ehe am 4. Mai wieder die Tore für die Maturaklassen geöffnet wurden. Die Schülerinnen und Schüler der Volksschulen, Neuen Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Sonderschulen folgen heute, am 18. Mai, die verbleibenden Schulen öffnen ab 3. Juni. Soweit der offizielle Fahrplan, der seitens der Regierung vorgegeben wurde. Doch nichts ist wie sonst – auch nicht in den Schulen. Vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie gelten besondere Regeln und Maßnahmen, damit ein Wiederanstieg der Infektionszahlen möglichst verhindert werden kann. 
 
Noch viele Unklarheiten
Die Studienlage rund um das neue Coronavirus SARS-CoV-2 steckt noch in ihren Kinderschuhen. Zwar kommen nach und nach neue Erkenntnisse rund um Ansteckung, Risikofaktoren und mögliche Therapien zutage, jedoch können sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bisher meist nur sehr kleiner Datengrößen bedienen. Dies tritt auch besonders beim Thema Kinder und Covid-19 hervor, wie der deutsche Virologe Dr. Christian Drosten kürzlich im NDR-Podcast „Coronavirus-Update“ erläutert hat. Die gute Nachricht ist, dass Kinder nachweislich weniger oft an Covid-19 erkranken als Erwachsene, beziehungsweise sehr viel seltener Symptome aufweisen. Experten gehen davon aus, dass rund 90 Prozent aller Infizierten im Kindesalter keine oder nur sehr milde Krankheitssymptome aufzeigen. Dieser Umstand macht es noch schwieriger, Infektionen zu erkennen und zu untersuchen, denn: Diese asymptomatischen und sehr milden Infektionsverläufe bedeuten, dass Kinder weitaus seltener auf das Virus getestet werden. Damit fallen sie großteils aus der Statistik und den Studien. Eine entscheidende daraus resultierende Wissenslücke gibt es etwa hinsichtlich der Übertragungsfähigkeit von Kindern. Häufig ist es so, dass Kinder, etwa bei einer Grippe-Erkrankung, eine besonders hohe Virenlast in sich tragen. Der Grund hierfür liegt im noch nicht voll ausgebildeten Immunsystem, das einem neuen Krankheitserreger wenig entgegensetzen kann. Ob dies auch bei einer SARS-CoV-2-Infektion zum Tragen kommt, gilt es noch zu klären. „Wir wissen bisher nicht, ob asymptomatisch infizierte Kinder weniger oder mehr Viren über den Rachen ausscheiden als Erwachsene, sodass indirekte Schlüsse über deren tatsächliches Übertragungsrisiko nicht geliefert werden können“, so Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Müller, Direktor der Universitätsklinik für Pädiatrie I der Medizinischen Universität Innsbruck, in einer Aussendung. Auch die Fragen, ob sich Kinder seltener infizieren, ist noch nicht gänzlich geklärt. „Eine Studie aus China hat mit statistischer Signifikanz gezeigt, dass Kinder aller Altersgruppen und Erwachsene die gleichen Infektionsraten in Haushalten hatten.“ 
 
Sind Kinder „Superspreader“?
Nach aktuellem Wissensstand gelten Kinder also als genauso infektiös wie Erwachsene. Gekoppelt mit der Tatsache, dass sie jedoch selten Symptome zeigen, dadurch weniger getestet und kaum unter Quarantäne gestellt werden, sind sie mitunter noch verbreitungsfreudiger als Erwachsene, die sich dementsprechend häufiger isolieren. „Die Sorge ist, dass sich Kinder in der Schule unbemerkt infizieren und in weiterer Folge zu Hause Eltern und Geschwister infizieren könnten – eine Voraussetzung für eine zusätzliche Verbreitung der SARS-CoV-2-Infektion in der Bevölkerung“, erläutert Univ.-Prof. Dr. Müller weiter. Dazu kommt, dass besonders kleine Kinder sich aufgrund ihres sozialen Verhaltens leichter bei anderen anstecken könnten und das Virus ebenso leichter übertragen: Sie halten weniger Abstand ein, sind aktiver, waschen sich oft seltener und weniger gründlich die Hände und haben viel Körperkontakt mit Gleichaltrigen. Abseits der Schule oder des Kindergartens findet natürlich auch viel direkter Kontakt zur Familie statt.
 
Worauf sollten Eltern jetzt achten? 
Nicht nur für die Kinder ist die Situation eine höchst ungewohnte. Eltern wird mit der Schulöffnung weiterhin eine erhöhte Sorgfaltspflicht abverlangt. Diese beginnt mit der genauen Beobachtung des Kindes: „Wenn die Maßnahmen jetzt wieder schrittweise gelockert werden, sollten Eltern ihre Kinder sehr genau beobachten, ob sie Symptome entwickeln“, empfiehlt Univ.-Prof. Müller. „Also: ‚Hat mein Kind eine rinnende Nase, Husten, ist es verkühlt, hat es Fieber oder zeigt es unspezifische Zeichen eines Infekts wie Abgeschlagenheit?‘“ Im Zweifelsfall, also wenn es bei einem Kind Hinweise auf eine Coronavirus-Infektion oder eine andere Erkrankung gibt, dann sollte das Kind unbedingt zu Hause bleiben. Bei geringstem Covid-19-Verdacht sollte unbedingt 1450 angerufen und idealerweise ein Test veranlasst werden. „Die Hauptinfektionszeit ist vorbei, daher wäre es aus meiner Sicht angezeigt, im Falle von Symptomen großzügig Abstrichtests auf SARS-CoV-2 vorzunehmen, sobald ein Kind nur die geringsten Anzeichen eines Infektes zeigt“, so Dr. Müller.
 
Risiken minimieren
In Schulbetrieben werden umfassende Maßnahmen gesetzt, die Ansteckungsrisiken reduzieren sollen. Neben Hygienevorschriften und Abstandsregeln (s. Infokasten li.) soll der Unterricht auch in möglichst kleinen Gruppenverbänden stattfinden. Auch die Durchmischung der Klassen soll durch entsprechende Vorbereitung verhindert werden. Übrigens ist der Schulbesuch vorerst nicht verpflichtend. Sonderregelungen gibt es zum Beispiel für all jene Familien, in der Risikogruppen leben. Auch Vorerkrankungen des Kindes sind ein möglicher Grund, der ein Fernbleiben vom Klassenunterricht entschuldigt. Jedenfalls jedoch sind eine entsprechende Meldung an die Schulleitung sowie das Nachholen des Unterrichtsstoffs Voraussetzung für ein erlaubtes Fernbleiben.

Neue „Schulordnung“
1. Ankommen beim Schulgebäude 
-Kontrollierter Zugang zum Gebäude, nicht alle auf einmal
- Abstand halten (mindestens ein Meter)
- Betreten der Schule mit Mund-Nasen-Schutz 
- Eltern und andere schulfremde Personen dürfen ohne Termin nicht in das Schulgebäude
- Eltern von Kindern in elementarpädagogischen Einrichtungen übergeben das Kind am Eingang an das pädagogische Personal
- Nach Betreten Hände waschen oder desinfizieren
 
2. im Schulgebäude 
- Beim Bewegen durch das Gebäude (z. B. in Pausen) Mund-Nasen-Schutz tragen
- Mehrmals täglich Hände waschen 
- Bei Husten und Niesen Mund und Nase mit Taschentuch oder Ellenbeuge bedecken
- Keine Versammlungen oder Gruppenbildung. Immer Abstand halten.
- Klassen– bzw. Gruppenwechsel vermeiden
- Gemeinsame Verwendung von Gegenständen meiden
- Nicht schreien, singen oder laufen (Atemhygiene!)
 
3. Im Klassenzimmer
- Vor Betreten des Klassenzimmers Hände waschen
- Regelmäßig lüften (mindestens einmal pro Stunde für fünf Minuten)
- Fixe Sitzordnung beachten und einhalten, dabei mindestens einen Meter Abstand einhalten
 
4. Am Buffet
- Mund-Nasen-Schutz tragen, bis zum Essen Platz genommen wurde
- Maximalanzahl und Abstand beachten
- vor dem Essen Hände waschen

Quelle: „Hygienehandbuch zu Covid-19“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Nach dem Schulstart gilt Vorsicht auch zu Hause
Beobachten und schnell reagieren
Symptome Zeigt das Kind Symptome einer Erkrankung (z. B. Husten, Schnupfen) oder fühlt es sich abgeschlagen oder auffallend müde? Bedenken Sie, dass Kinder häufig keine oder nur sehr milde Symptome zeigen, wenn Sie an Covid-19 erkrankt sind.
 
Im Zweifelsfall sollte das Kind unbedingt zu Hause bleiben. Kontaktieren Sie bei kleinstem Verdacht rasch die Nummer 1450!
 
Hygiene zu Hause: 
Genau Selbstverständlich sollten die Hygieneregeln auch zu Hause konsequent eingehalten werden – beginnend mit dem Händewaschen nach dem Schulbesuch und der gründlichen Masken-Hygiene (s. S. 12). 
 
Vorsicht bei Risikogruppen
Auf Nummer sicher Generell gilt noch immer höchste Vorsicht beim Kontakt zwischen Kindern und Risikogruppen – natürlich besonders dann, wenn das Kind (auch nur geringste) Krankheitssymptome zeigt.
 
Kein „Schulzwang“: 
Keine Pflicht Kinder müssen nicht in die Schule, wenn Folgendes zutrifft:
1. Wenn das Kind Vorerkrankungen hat oder mit Personen aus der Risikogruppe in einem Haushalt lebt.
2. Wenn das Kind oder die Erziehungsberechtigten aufgrund der Corona-Krise Bedenken betreffend Schulbesuch haben.
 
Rücksprache Bei Kindern, die an chronischen Erkrankungen leiden, sollte vor der Rückkehr in den Schulunterricht Rücksprache mit dem behandelnden Arzt/der Ärztin gehalten werden.
 
Achtung! In jedem Fall von Fernbleiben muss eine Meldung an die Schulleitung erfolgen. Erst dann gelten die Kinder als entschuldigt. Ebenfalls Voraussetzung: Die Kinder müssen den versäumten Stoff jedoch zu Hause erlernen bzw. nachholen. 

Bitte nicht in die Schule schicken: 
Zu Hause bleiben sollten Kinder, die folgende Kriterien erfüllen:
1. Wenn das Kind oder ein Mitglied der ­Familie aktuell krank ist. 
2. Wenn das Kind oder ein Mitglied der Familie in den letzten 14 Tagen Husten, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust hatten.
3.  Wenn das Kind oder ein Mitglied der Familie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Covid-19-positiven Person hatte.
 
Quelle: coronavirus.wien.gv.at

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